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Google Fonts: Aus für die Abmahnwellen?

Seit einem Gerichtsurteil machen teils dubiose Abmahnanwälte Website-Betreibern, die Google Fonts verwenden, das Leben schwer.

Damit könnte nun endlich Schluss sein und der Schuss nach hinten losgehen. Hier ein interessanter Artikel zum Thema!

 

 

Umzug und Neugestaltung Website auf Joomla! 4, neue Haupt-Domain!

Endlich geschafft! 🙏

Wie war das noch mit "der Der Schuster hat die schlechtesten Schuhe"?

Lange geplant, endlich umgesetzt:

Meine eigene Site ist nun auf die Hauptdomain klinke-webdesign.de umgezogen, die bisherige Domain umgeleitet, die Site wurde neu aufgebaut auf Basis Joomla 4 mit neuem Template. Inhaltlich ist das meiste geblieben, das kommt als nächstes dran.
Ein paar Anpassungen müssen noch gemacht werden, aber das Gröbste ist geschafft. 😊

Im Zuge der Neugestaltung wurde alles auf den Hoster Dogado umgezogen. 
Vielen Dank für die tolle Unterstützung vom Dogado Support-Team!

Falls noch etwas nicht gleich ganz passt, kann das durch aus sein.
Hinweise nehme ich gerne entgegen.

Abgabe Künstlersozialkasse für Webdesign

Webdesign wird als künstlerische Leistung eingestuft. Hierzu zählen nicht Installationsarbeiten und sonstige technische Tätigkeiten, aber die Gestaltung der Site. 

So heißt es auf der Website der Künstlersozialkasse:


Entgelte, die für die Erstellung oder Änderung von Internetseiten an Webdesigner gezahlt werden, sind an die Künstlersozialkasse zu melden.
Webdesigner gehören nach dem KSVG zum Personenkreis der Künstler und Publizisten, wenn sie Bildschirmseiten unter ästhetischen und funktionalen Gesichtspunkten für Internet und Internetpräsentationen mitgestalten und programmieren. Zur künstlerischen Tätigkeit dieser Personen gehört neben der Konzeptionierung auch die Realisierung von Bildschirmseiten mit Hilfe von Schrift, Grafik, Zeichnung, Fotografie und Video unter Verwendung spezieller Software.

Google Fonts DSGVO-gerecht einbinden - Abmahnwelle

Google Fonts: Abmahnungen lassen sich durch lokales Speichern verhindern

Das LG München hat in einem Urteil vom 20.1.2022 festgestellt, dass die dynamische Verwendung des Google-Dienstes “Google Fonts“ ohne vorherige Einwilligung einen Datenschutzverstoß darstellt. Privatpersonen und Abmahnanwälte nehmen das zum Anlass, Abmahnungen an Unternehmen zu versenden, die Google-Fonts-Schriften auf ihrer Homepage einsetzen.

Die Thematik ist bereits seit Einführen der DSGVO bekannt, wurde aber von vielen Webseitenbetreibern vernachlässigt. Aktuell ist das Thema wieder in den Fokus geraten aufgrund einer aktuellen, nicht unstrittigen Abmahnwelle.

Neugestaltung Webauftritt Philipp-Dieffenbach-Schule

Der Internet-Auftritt meines langjährigen Kunden, der Philipp-Dieffenbach-Schule in Friedberg, wurde komplett neu überarbeitet und mit Joomla 4 umgesetzt.

2012 wurde die Site mit Joomla 2 erstellt, zwischenzeitlich auf Joomla 3 aktualisiert.

Anschrift

Am Fischerkreuz 17
DE 67551 Worms

 

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