Eingabehilfen öffnen

Individuell.Zuverlässig.Günstig.Schnell.

 

Aktuelles

Abgabe Künstlersozialkasse für Webdesign

Webdesign wird als künstlerische Leistung eingestuft. Hierzu zählen nicht Installationsarbeiten und sonstige technische Tätigkeiten, aber die Gestaltung der Site. 

So heißt es auf der Website der Künstlersozialkasse:


Entgelte, die für die Erstellung oder Änderung von Internetseiten an Webdesigner gezahlt werden, sind an die Künstlersozialkasse zu melden.
Webdesigner gehören nach dem KSVG zum Personenkreis der Künstler und Publizisten, wenn sie Bildschirmseiten unter ästhetischen und funktionalen Gesichtspunkten für Internet und Internetpräsentationen mitgestalten und programmieren. Zur künstlerischen Tätigkeit dieser Personen gehört neben der Konzeptionierung auch die Realisierung von Bildschirmseiten mit Hilfe von Schrift, Grafik, Zeichnung, Fotografie und Video unter Verwendung spezieller Software.
Die Internetauftritte der Auftraggeber sind gemeinhin der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zuzurechnen. Deswegen kommt es auf das Ausmaß der gestalterischen Freiheit bei ihrer Erstellung nicht an. Auch wenn die Auftraggeber im Einzelfall enge Vorgaben berücksichtigt sehen wollen, ist dies für die Beurteilung der Webdesignertätigkeit unerheblich. Es reicht insoweit aus, dass die berufliche Tätigkeit zu Werbezwecken dient.

Ebenso ist es unerheblich, wenn der Auftragnehmer keine künstlerische Ausbildung, etwa als Grafiker, absolviert hat (vgl. BSG - Urteile vom 07.07.2005 - B 3 KR 29/04 und B 3 KR 37/04).

Nur, wenn von vornherein keinerlei gestalterische Leistungen (z. B. Grafikleistungen) mit erbracht werden und es sich somit lediglich um die technische Einrichtung und Pflege von Internetseiten handelt, bei der ein Internetauftritt im Hinblick auf Funktionalität, Aktualität, Sicherung gegen Viren und Nutzerfreundlichkeit o. ä. strukturiert und betreut wird (= Tätigkeit eines Webmasters, Webadministrators, Programmierers), gehören diese Entgelte nicht zur Bemessungsgrundlage.
 

Das bedeutet, dass unter Umständen vom Kunden Beiträge an die Künstlersozialkasse zu leisten sind. Darüber kann man sicher geteilter Meinung sein, aber so ist es nun einmal.

Weitere Informationen finden Sie bei


Anschrift

Am Fischerkreuz 17
DE 67551 Worms

 

Service

Siwecos Siegel

Das Zertifikat wurde von SIWECOS bestätigt