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BFSG Barrierefreiheitsicherungsgesetz

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was bedeutet das für Ihre Website?

Was ist das BFSG?

Das (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt und auf der EU-Richtlinie zum European Accessibility Act (EAA) basiert. Es verpflichtet bestimmte Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen – insbesondere Websites und mobile Anwendungen – barrierefrei zu gestalten.

Was bedeutet „barrierefrei“?

Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass digitale Inhalte von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Dazu gehören z. B.:

  • Nutzer:innen mit Seh- oder Hörbehinderungen

  • Menschen mit motorischen oder sprachlichen Einschränkungen

  • Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen

  • Senioren oder Menschen mit temporären Einschränkungen

Eine barrierefreie Website ermöglicht es diesen Gruppen, Informationen ebenso einfach zu finden und zu nutzen wie allen anderen.

Was wird konkret gefordert?

Das Gesetz verlangt die Umsetzung der internationalen WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) in der Version 2.1, mindestens auf Konformitätsstufe AA. Zu den Anforderungen gehören unter anderem:

  • Textalternativen für Bilder und Medien (z. B. Alt-Texte)

  • Tastaturbedienbarkeit der gesamten Website

  • ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund

  • gut strukturierter HTML-Code (z. B. korrekte Überschriften-Hierarchie)

  • verständliche Sprache und klare Navigation

  • Kompatibilität mit Screenreadern und anderen Hilfsmitteln

Wer ist betroffen?

Vom BFSG betroffen sind in erster Linie Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte für Endverbraucher anbieten, darunter:

  • Kursanbieter mit Buchungsfunktion auf der Website

  • Onlineshops

  • Kursanbieter mit Buchungsfunktion auf der Website
  • Banken & Versicherungen

  • Reiseanbieter

  • Ticketdienste

  • Telekommunikationsunternehmen

  • Anbieter elektronischer Lesegeräte, Betriebssysteme und Selbstbedienungsterminals

Ausgenommen sind vorerst Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro. Dennoch lohnt sich Barrierefreiheit auch für kleinere Betriebe – aus Gründen der Nutzerfreundlichkeit, Reichweite und Suchmaschinenoptimierung.

Warum ist das Thema jetzt wichtig?

Die Übergangsfrist endet im Juni 2025 – wer bis dahin keine barrierefreie Website anbietet, riskiert Bußgelder und Abmahnungen. Wer frühzeitig handelt, kann sich Wettbewerbsvorteile sichern und zeigt Verantwortung gegenüber allen Nutzergruppen.

BFSG und Joomla

Joomla 4 und 5 bieten Funktionen für die Barrierefreiheit, hier zum Beitrag.

 Weiter Informationen finden Sie auch bei

 

Anschrift

Am Fischerkreuz 17
DE 67551 Worms