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Ist Ihre Website barrierefrei?

Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab 2025 fordert

Ab Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und damit wird digitale Barrierefreiheit zur Pflicht für viele Unternehmen. Websites, Apps und Online-Dienste müssen dann so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt genutzt werden können.

Was heißt das konkret?

Das BFSG verlangt die Einhaltung der WCAG 2.1-Richtlinien (Stufe AA), z. B.:

  • Texte mit ausreichendem Kontrast

  • Bedienbarkeit ohne Maus (z. B. mit der Tastatur)

  • Alternativtexte für Bilder

  • Kompatibilität mit Screenreadern

  • klare Struktur und verständliche Sprache

Wer ist betroffen?

Vor allem Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten, z. B.:

  • Online-Shops

  • Banken & Versicherungen

  • Reise- & Ticketportale

  • Telekommunikationsanbieter

  • Software- & App-Anbieter

Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden sind zunächst ausgenommen – aber auch sie profitieren von barrierefreier Webgestaltung.

Jetzt handeln – bevor es Pflicht wird

Nutzen Sie die Chance: Eine barrierefreie Website ist nicht nur gesetzeskonform, sondern verbessert auch Usability, SEO und Reichweite.

Anschrift

Am Fischerkreuz 17
DE 67551 Worms