Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab 2025 fordert
Ab Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und damit wird digitale Barrierefreiheit zur Pflicht für viele Unternehmen. Websites, Apps und Online-Dienste müssen dann so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt genutzt werden können.
Was heißt das konkret?
Das BFSG verlangt die Einhaltung der WCAG 2.1-Richtlinien (Stufe AA), z. B.:
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Texte mit ausreichendem Kontrast
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Bedienbarkeit ohne Maus (z. B. mit der Tastatur)
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Alternativtexte für Bilder
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Kompatibilität mit Screenreadern
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klare Struktur und verständliche Sprache
Wer ist betroffen?
Vor allem Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten, z. B.:
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Online-Shops
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Banken & Versicherungen
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Reise- & Ticketportale
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Telekommunikationsanbieter
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Software- & App-Anbieter
Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden sind zunächst ausgenommen – aber auch sie profitieren von barrierefreier Webgestaltung.
Jetzt handeln – bevor es Pflicht wird
Nutzen Sie die Chance: Eine barrierefreie Website ist nicht nur gesetzeskonform, sondern verbessert auch Usability, SEO und Reichweite.