Viele Websites haben Google Maps als Service für die Besucher für Lageplan, Anfahrt usw. eingebunden und wissen nicht, dass dies nicht DSGVO-konform ist. Durch das Einbinden von Google Maps mit sofortiger Anzeige des Kartenausschnitts werden bereits beim Seitenaufruf Daten an Google Maps übertragen.
Um hier nicht in eine Abmahnfalle zu geraten muss eine Lösung gewählt werden, bei der der Besucher bewusst entscheidet Google Maps aufzurufen (Opt-in).
Die Anzeige der Karte nach Benutzer-Zustimmung lässt sich durch Einbinden eines Modules oder Plugins - je nach Anforderung - realisieren.
Beide Lösungen lassen sich in Ihre joomla Website einbinden.
Beispiel als Modul (Screenshot):
Lösung: mod_cctwoclick
Beispiel Realisierung als Plugin:
Lösung: JMG Google Maps DSGVO
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